Terminabsagen und Ausfallregelung

Um unsere Termine fair, zuverlässig und mit ausreichend Zeit für alle Kundinnen und Kunden planen zu können, reservieren wir vereinbarte Termine verbindlich.

1. Kostenfreie Absage

Terminabsagen oder Terminverschiebungen sind bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei möglich.

2. Kurzfristige Absage wegen Krankheit, unter als 48 Stunden:

Kann ein angemessenes Ausfallhonorar berechnet werden, wenn der Termin nicht mehr anderweitig vergeben werden konnte.

3. Nichterscheinen / Termin vergessen

Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage berechnen wir 80 % des vereinbarten Behandlungspreises, sofern kein Ersatzterminkunde gefunden wurde.

4. Ersatzregelung

Wir bemühen uns stets, frei gewordene Termine anderweitig zu vergeben. Eine Ausfallgebühr fällt nur an, wenn eine Ersatzbelegung nicht möglich ist.

5. Gesetzlicher Hinweis

Ihnen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB). Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Die vollständigen Bedingungen sind Bestandteil unserer Terminvereinbarung.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.

Gerokstraße 63
70184 Stuttgart